Gemeinschaft für studentischen Austausch in Mittel- und Osteuropa (GFPS) e. V.

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Bewerbungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien

Unsere Stipendien stehen grundsätzlich allen Studierenden und Doktoranden offen, die der deutschen Staatsbürgerschaft angehören, ihr Abitur oder Fachabitur in Deutschland abgelegt haben und an einer deutschen Hoch- bzw. Fachhochschule studieren. Du kannst Dich als Studentin bis zur Vollendung des 30. bzw. als Doktorand des 32. Lebensjahres bewerben, d. h. zum Ablauf der Bewerbungsfrist darfst Du 29 bzw. 31 Jahre alt sein.

Da es in jedem Auswahlverfahren deutlich mehr Bewerbungen gibt als Stipendien zur Verfügung stehen, orientiert sich unsere Auswahl an weiteren Kriterien, die über die allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen hinausgehen.

Voraussetzungen für Deine Bewerbung

Fachliche Eignung

Ein wichtiges Kriterium ist Deine fachliche Eignung zum Studium Deines Fachs. Indikatoren für Deine fachliche Eignung sind zunächst natürlich Deine Studienleistungen.

Strukturiertes Studien- bzw. Forschungsvorhaben

Bei den Studienstipendien ist ausschlaggebend, ob ein strukturiertes Studien- oder Forschungsvorhaben für das Auslandssemester vorliegt, das in einem sinnvollen Zusammenhang zum Studium in Deutschland steht. Da ein Studienaufenthalt an Deiner Wunschuniversität nicht garantiert werden kann, ist es sinnvoll, dass Du Dich an mehreren Orten erkundigst. Wenn zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Vorlesungsverzeichnis der Universität vorliegt, bitten wir um einen skizzenhaften Studienplan. Studierst Du eine künstlerische Fachrichtungen, mußt Du Deiner Bewerbung unbedingt eine Studienplatzzusage beifügen.

Wir fordern von unseren Stipendiaten keine bestimmte Zahl an ECTS-Punkten. Wir gehen davon aus, dass Du an Universitätsveranstaltungen teilnimmst bzw. Deine Forschung vorantreibst. Solltest Du diese Leistung nicht erbringen, behalten wir und unsere Förderer uns vor, Dir das Stipendium rückwirkend zu entziehen.

Sprachkenntnisse

  • Bewirbst Du Dich um ein Studienstipendium, solltest Du über Kenntnisse der Landessprache verfügen, die es Dir erlauben, das Studium in der Landessprache zu absolvieren. Die Humanistische Fakultät der Universität Prag verlangt von ausländischen Studenten und Studentinnen ausdrücklich »bessere Tschechischkenntnisse«.
  • Bewirbst Du Dich um ein Sprachkursstipendium, so setzen wir nicht zwingend Vorkenntnisse voraus, jedoch sollte dann dein aufrichtiges Interesse an der Sprache, Kultur und Gesellschaft Polens deutlich begründet werden. Solltest Du bereits bei der Bewerbung über (Grund-) Kenntnisse der Sprache verfügen, so bitten wir dich, einen Nachweis mit einzureichen.

Zum Nachweis der Sprachkenntnisse bitten wir Dich, das Sprachzeugnis durch Deinenm Sprachlehrer oder -lektor ausfüllen zu lassen, zu scannen und im Bewerbungsbereich hochzuladen. Dies gilt für Dich auch, falls Du Muttersprachler bzw. Muttersprachlerin bist.

Persönliche Voraussetzungen

Wir möchten nach unserem Selbstverständnis neben dem fachlich-wissenschaftlichen auch den interkulturellen und persönlichen Austausch im Bereich Mittel- und Osteuropa unterstützen. So soll unser Programm in den Stadtgruppen und Seminaren dazu beitragen, Stereotypen zu hinterfragen und Vorurteile abzubauen. Deshalb sind neben den fachlichen weitere Kriterien ausschlaggebend:

Interesse für Aspekte der Gesellschaft

Uns ist es wichtig, dass Du über Dein Fach hinaus Interesse für Aspekte der Gesellschaft des Landes wie Geschichte oder Politik, Wirtschaft oder Kultur, Literatur oder Kunst zeigst.

Engagement im internationalen Austausch

Du engagierst Dich im internationalen Austausch, z. B. in Vereinen, Studentenorganisationen oder Kirchen? Das ist gut für Deine Bewerbung.

Potentielle Multiplikatoren

Wir, die GFPS, sind daran interessiert, den Kreis derjenigen zu erweitern, die sich mit Sprache, Gesellschaft und Kultur Polens bzw. Tschechiens beschäftigen und das Interesse in Deutschland weitervermitteln, d. h. als Multiplikatoren auftreten.

Unsere ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeit steht unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Gesine Schwan und ist vom Finanzamt Freiburg im Breisgau als gemeinnützig anerkannt. Kommentare oder Anregungen? Wir freuen uns über Deinen Beitrag.

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Letzte Änderung: 03.12.2011