GFPS e. V. > Stipendien > FAQ
Hier findest Du die am häufigsten gestellten Fragen zur Bewerbung für unsere Stipendien. Bitte lies sie sorgfältig durch, um unnötige Nachfragen zu vermeiden.
Nach folgenden Themen haben wir die Fragen sortiert:
1. Was ist das Besondere an der GFPS?
Die GFPS zeichnet sich dadurch aus, dass Dir eine persönliche Betreuung und die Einbindung in unser studentisches Netzwerk vor Ort angeboten werden. Im Vergleich etwa zum Erasmus-Programm bedeutet dies einen unmittelbaren Kontakt zur Landeskultur, zur Sprache und zu den Menschen vor Ort. Genau deshalb legen wir auch Wert darauf, dass Lehrveranstaltungen in der Landessprache belegt werden.
2. Was sind Stadtgruppen?
Eine Stadtgruppe ist die kleine Einheit unseres Vereins vor Ort. Sie hilft Dir beim Einfinden an Deinem Studienort und bei allen Alltagsproblemen, die sich so ergeben können. Neben Veranstaltungen, welche die Stadtgruppen selbst organisieren, hast Du hierüber auch einen idealen Einstieg in das Studentenleben am Hochschulort.
3. Ich habe kein Abitur und studiere mit Fachhochschulreife bzw. nach einer Ausbildung. Wird dies auch anerkannt?
Ja. Was zählt, ist die Immatrikulation an einer anerkannten (Fach-)Hochschule. Auch Berufsakademien zählen hierzu, sofern sie zu einem höheren Bildungsabschluss führen, der dem einer Vollzeithochschule entspricht.
4. Meine Familie kommt aus Polen oder Tschechien. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Voraussetzung für ein Stipendium in Polen oder Tschechien ist die deutsche Staatsangehörigkeit und dass Du die Allgemeine Hochschulreife nicht an einer Schule auf dem Gebiet der Republik Polen bzw. der Tschechischen Republik erworben hast. Diese Regelung beruht auf unserem in der Satzung festgehaltenen Vereinszweck, den studentischen Austausch zwischen Deutschland, Polen und Tschechien sowie Belarus chancengleich zu gestalten. Ein Migrationshintergrund ist aber grundsätzlich kein Hindernis.
5. Ich studiere nicht in Deutschland. Kann ich mich trotzdem bei der GFPS bewerben?
Ja. Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Immatrikulation an einer (Fach-)Hochschule in Deutschland oder im europäischen Ausland, und zwar zum Zeitpunkt der Bewerbung und während des Stipendienprogramms.
6. Vereinbarkeit mit anderen Stipendienprogrammen – ist eine Doppelförderung möglich?
Inlandsstipendien (z. B. Bafög, Deutschlandstipendium, Stipendium eines Begabtenförderungswerks) stehen einer Förderung durch die GFPS nicht entgegen, weil es sich hierbei um ein Stipendium für ein Auslandsstudium handelt. Eine Bewerbung um ein anderes Auslandsstipendium (z.B. DAAD, Erasmus, Auslandsförderung eines Begabtenförderungswerks) hat grundsätzlich keinen Einfluss auf Deine Bewerbung bei der GFPS, muss uns allerdings angezeigt werden. Besteht eine zusätzliche Förderung, kann die Höhe des GFPS-Stipendiums im Einzelfall auf einen angemessenen Betrag angepasst werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Auswahlkommission in Abstimmung mit dem Vorstand und den Förderern. In jedem Fall werden bei gleicher Eignung BewerberInnen ohne anderweitige Förderung bevorzugt.
7. Gibt es eine Studienortsgarantie?
Aufgrund unserer individuellen und persönlichen Betreuung können wir einen Wunschstudienort der BewerberInnen nicht garantieren, da Stärke und Anzahl der Hochschulgruppen schwanken können. Wenn es von unserem Verein aus möglich ist, werden die Wünsche der BewerberInnen natürlich berücksichtigt.
8. Falls mein Studienplatz mit Kosten verbunden ist, werden mir meine Studiengebühren bezahlt?
In der Regel nicht. Die GFPS kann keine Aufenthalte in Studiengängen fördern, für die Semestergebühren erhoben werden. Ausnahmen sind einmalige Einschreibegebühren. Hier muss jedoch mit der jeweiligen Hochschule individuell verhandelt werden. SprachkursstipendiatInnen brauchen keine Studiengebühren zu zahlen.
9. Ich habe mir für das Semester viel vorgenommen. Sind die stipendienbegleitenden Seminare Pflicht?
Ja. Aus unserer Erfahrung heraus sind die stipendienbegleitenden Seminare eine große Bereicherung und können problemlos in die Semesterplanung integriert werden, da sie am Wochenende oder nach Semesterende stattfinden.
10. Was erwartet mich auf den studienbegleitenden Seminaren?
Die Städtetage zum Semesterstart dienen dazu, den jeweiligen Partnerverein und die anderen StipendiatInnen des laufenden Semesters kennen zu lernen. Die einzelnen Vereine der „GFPS-Familie“ haben zudem noch eigene länderübergreifende Treffpunktmöglichkeiten. Dies erfährst Du während der Städtetage. Das sogenannte „Forum“ findet zum Semesterabschluss statt. Dort treffen sich alle Vereine der GFPS-Familie und alle StipendiatInnen aus Polen, Tschechien, Deutschland und Belarus. Es findet abwechselnd in Polen, Tschechien und Deutschland statt. Auf dem „Forum“ bekommst du die Gelegenheit, ein Studienprojekt aus Deinem GFPS-Semester vorzustellen.
11. Gibt es eine Altersgrenze, bis zu der ich mich bewerben kann?
Ja. Studierende dürfen bei Ablauf der Bewerbungsfrist das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, DoktorandInnen das 32. Lebensjahr.
1. Was genau beinhaltet dieses Stipendium?
Einen semesterfüllenden Sprachkurs, in der Regel mit mindestens 20, meistens sogar 25 Semesterwochenstunden.
2. Ich habe keine Vorkenntnisse, möchte aber Polnisch lernen. Bin ich hier richtig?
Ja. Das Sprachkursstipendium richtet sich an SprachanfängerInnen. Eine vorherige Berührung mit der polnischen Sprache ist jedoch von Vorteil für den Einstig ins Auslandssemester.
3. Ich spreche schon sehr gut Polnisch, möchte aber ‚perfekt‘ Polnisch sprechen und schreiben lernen. Ist das Sprachkursstipendium etwas für mich?
Nein. Wenn Du bereits über ein höheres Sprachniveau als B1 verfügst, empfehlen wir, dass Du Dich auf ein Studienstipendium bewirbst. Die Belegung von semesterbegleitenden Sprachkursen ist allen StudienstipendiatInnen freigestellt.
4. Ich habe schon einige Sprachkurse absolviert, traue mich jedoch damit noch nicht zum Studium.
Wenn Dein Sprachniveau mindestens B1 entspricht, empfehlen wir Dir, Dich um ein Studienstipendium zu bewerben. Schon nach wenigen Wochen Praxis im Studienalltag wirst Du große Sprachfortschritte erzielen! Ab Niveau B1-B2 ist eine Bewerbung für das Sprachkursstipendium nicht mehr möglich. Da das Sprachniveau immer eine individuelle Komponente hat, solltest Du Dir in jedem Fall von Deinem Sprachlektor bzw. Deiner Sprachlektorin unseren Einschätzungsbogen ausfüllen lassen, damit wir gegebenenfalls das richtige Programm für Dich wählen können.
5. Habe ich Zeit, neben dem Sprachkurs zu studieren?
Grundsätzlich ist das Sprachkursstipendium für intensives Sprachenlernen gedacht. Der Intensivsprachkurs steht dementsprechend im Vordergrund und lässt wenig Zeit für ein normales Studium nebenher. Ob dennoch nebenher einige Veranstaltungen belegt werden können, sollte von jedem Stipendiaten und jeder Stipendiatin aufgrund der persönlichen Sprachlernfähigkeit selbst eingeschätzt werden.
1. Welche Fächer kann ich mit dem GFPS-Stipendium studieren?
Alle Studiengänge, die an der jeweiligen staatlichen Hochschule angeboten werden und für die keine Semestergebühren erhoben werden. Zudem sollten die Lehrveranstaltungen in den Studiengängen überwiegend in der Landessprache (Polnisch / Tschechisch) belegt werden.
2. Brauche ich eine Studienplatzzusage?
Eine Studienplatzzusage wird in der Regel nicht benötigt. Eine Ausnahme gilt für BewerberInnen nach Tschechien, die an einer anderen Universität als denjenigen studieren möchten, die auf der Homepage des Organisators angegeben sind. Generell gibt es keine Garantie für den gewünschten Studienort. Bei einer Bewerbung für ein Studiensemester an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an einem Konservatorium muss eine Studienplatzzusage schon mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
3. Wenn ich eine Studienplatzzusage benötige, wie bekomme ich diese?
In dem Du Dich an die gewünschte Hochschule wendest, am besten direkt an die gewünschte Fakultät oder das Auslandsamt der Hochschule. Bei Fragen kannst Du Dich an unsere StipendiatenbetreuerInnen bei unseren Partnervereinen in Polen und Tschechien wenden.
4. Wird die Recherche für Abschlussarbeiten finanziert?
Die Recherche für Abschlussarbeiten kann Bestandteil eines GFPS-Semesters sein, darf aber nicht ausschließlicher Schwerpunkt des Semesteraufenthalts sein. Du solltest trotzdem noch Seminare, Vorlesungen oder Sprachkurse an der Hochschule besuchen oder Dich vor Ort im Rahmen eines Projektes engagieren (Stipendien ausschließlich zur Recherche werden z.B. vom DAAD gefördert).
5. Ich bin DoktorandIn und möchte mich für mein Forschungsvorhaben fortbilden. Kann ich mich bewerben?
Ja, das geht. Jedoch können wir Dich nicht ohne Anbindung an eine Universität und Stadtgruppe fördern. Es sollte in Deinem eigenen Interesse liegen, dass Du vor Ort in einen Austausch an der Uni trittst und beispielsweise themennahe Seminare in der Landessprache oder DoktorandInnenseminare besuchst. Von uns geförderte DoktorandInnen haben in der Vergangenheit beispielsweise auch noch studienbegleitende Sprachkurse belegt, um ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.
6. Was bedeutet „strukturiertes Studien- bzw. Forschungsvorhaben“?
Das bedeutet, dass aus Deiner Bewerbung hervorgehen soll, welche Ziele Du hast, was Du in Deinem Auslandssemester erreichen möchtest. Dies können gegebenenfalls spezielle Fragestellungen sein, denen Du nachgehen möchtest oder bestimmte Projekte, an denen Du Dich beteiligen willst. In jedem Falle solltest Du klare Vorstellungen davon haben, was Du während des Semesters fachlich bzw. inhaltlich erreichen möchtest. Das geht also über allgemeine Zielvorstellungen wie „Horizont erweitern“ oder „Sprache besser lernen“ hinaus, auch wenn diese Dinge natürlich eine Rolle spielen.
7. Was bedeutet „Studienplan“?
Dein Studienplan sollte eine Übersicht über die Lehrveranstaltung geben, die Du während Deines Auslandssemesters besuchen möchtest. Außerdem sollte aus Deinem Studienplan hervorgehen, was Dein Studienvorhaben bzw. Forschungsvorhaben für das GFPS-Semester ist. Entscheidend ist, dass der Studienplan klar strukturiert und aussagekräftig ist, sodass sich die Auswahlkommission ein Bild von Deinen Plänen machen kann.
8. Ich finde kein Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester.
Möglicherweise liegt das neue Vorlesungsverzeichnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor. Skizziere bitte trotzdem wie beschrieben Deine Pläne und nutze hierfür ggf. Vorlesungsverzeichnisse der vergangenen Semester. Viele Lehrveranstaltungen werden ohnehin zyklisch angeboten.
9. Kann ich meinen „Studienplan“ später noch ändern?
Ja, das ist natürlich möglich, aber die Schwerpunkte sollten bestehen bleiben.
10. Welche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung?
Du solltest über solche Sprachkenntnisse verfügen, die es Dir ermöglichen, Dein Studien- bzw. Forschungsvorhaben auf Polnisch bzw. Tschechisch zu verwirklichen. Entsprechende aussagekräftige Nachweise über dein Sprachniveau sind der Bewerbung beizufügen (vgl. hierzu unsere Hinweise zum Bewerbungsverfahren).
11. Kann ich auch auf Englisch, Deutsch oder in einer anderen Fremdsprache studieren? In Polen können nur polnischsprachige Studiengänge gefördert werden. In Tschechien ist es in Einzelfällen möglich, auch anderssprachige Studiengänge zu fördern.
12. Kann ich während des Studiensemesters semesterbegleitende Sprachkurse besuchen?
Ja. Das ist kein Problem und hilft Dir sicherlich auch, Prüfungen am Ende des Semesters besser zu bestehen.
13. Ich möchte in einer Stadt studieren, die in der Ausschreibung der GFPS nicht aufgelistet ist, geht das?
Bei den in der Ausschreibung genannten Studienorten handelt es sich nur um Beispiele. Auch andere Studienorte sind möglich. Setze Dich in diesem Fall bitte frühzeitig mit uns in Verbindung. Wir können jedoch nicht jeden Wunschstudienort garantieren. Sofern eine GFPS-Vertrauensperson vor Ort Deine Betreuung übernehmen kann, werden wir Deinen Wunschort natürlich berücksichtigen.
14. Gibt es das GFPS-Studienstipendium in Polen auch im Wintersemester?
Nein, dieses Stipendium wird nur jeweils im Sommersemester vergeben.
15. An welchen Hochschulen/Fakultäten in Tschechien kann ich ohne vorherige Studienplatzzusage mit einem Stipendium der GFPS studieren?
Masarykova univerzita, Brno (Masaryk-Universität, Brünn)
Západočeská univerzita, Plzeň (Westböhmische Universität, Pilsen)
Univerzita Hradec Králové (Universität in Königgrätz)
Filozofická fakulta Karlovy univerzity, Praha (Philosophische Fakultät der Karlsuniversität, Prag) – Die Kooperation betrifft nur diese Fakultät.
Fakulta humanitních studií Karlovy univerzity, Praha (Humanistische Fakultät der Karlsuniversität, Prag) – Die Kooperation betrifft nur diese Fakultät. Achtung! Für diese Fakultät sind besonders gute Tschechischkenntnisse vorausgesetzt!
Univerzita Jana Evangelisty Purkyně v Ústí nad Labem (Aussig)
Aktuelle und weiterführende Informationen zu unseren Studien- und Praktikumsstipendien in Tschechien findest Du immer auf dieser Unterseite unserer Homepage. Bei Fragen wende Dich bitte an die dort aufgeführte E-Mailadresse. Da wir die Bewerbung und Auswahl mit unseren Partnerfirmen und -organisationen abstimmen, gibt es hierfür ein separates Bewerbungsverfahren.
1. Welche Bewerbungsunterlagen muss ich auf Polnisch- bzw. Tschechisch einreichen?
Nur bei Studienstipendien ist es nötig, dass zusätzlich zu dem deutschsprachigen Lebenslauf und dem deutschsprachigen Motivationsschreiben noch jeweils eine Kurzversion in der Gastsprache eingereicht wird.
2. In welchen Formaten kann ich meine Bewerbungsdateien einreichen?
Bitte speichere Deine Bewerbungsdateien als PDF ab. Falls einzelne Dokumente aus mehreren Einzelseiten bestehen, füge diese bitte zu einem PDF zusammen. Achte darauf, dass die polnischen oder tschechischen Sonderzeichen in den Bewerbungsdateien zu lesen sind.
3. Wie kann ich mein Sprachniveau einordnen?
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen definiert europaweit einheitlich Sprachkenntnisse von einem Level C2 (perfekt) bis A1 (nicht mehr absoluter Anfänger). Wir haben ein Formular für ein Sprachzeugnis vorbereitet. Bitte lass dieses von einem Sprachlektor oder einer Sprachlektorin ausfüllen und reiche es zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen bei uns ein.
4. Muss ich meine Zeugnisse beglaubigen lassen?
Nein. Bitte scanne alle Deine Dokumente ein. Sofern wir Unklarheiten sehen, werden wir Dich gesondert auffordern, sie gegebenenfalls im Original zum Auswahlgespräch mitzubringen. Wichtig: Wir können keine Originaldokumente zurückschicken, bitte schicke nichts per Post.
5. Brauche ich wirklich ein Gutachten?
Ja. Leider können wir nicht darauf verzichten. Gutachten von einer promovierten Lehrperson bzw. WissenschaftlerIn einer Hochschule gehören zum Standard im akademischen Bereich und runden das Bild Deiner Bewerbung ab. Sie geben uns zudem eine zusätzliche Einschätzung einer Person, die Dich bereits kennt.
6. Wer kann mich begutachten?
Es muss eine Person aus Deinem universitären Umfeld sein, welche uns ein überzeugendes Bild von Dir vermitteln kann. Diese Person muss mindestens promoviert sein.
7. Wie kann ich das Gutachten an Euch senden?
Das Gutachten muss vom Gutachter oder der Gutachterin direkt an uns übermittelt werden, um die Vertraulichkeit zu wahren und eine offene und ehrliche Einschätzung von Dir zu ermöglichen. Dies soll grundsätzlich über unser Onlineportal unter www.gfps.org/gutachten/ geschehen.
8. Mein Gutachter bzw. meine Gutachterin weigert sich, das Gutachten selbst online zu stellen. Was mache ich?
In diesem Fall sollte sich die begutachtende Person mit uns über stipendien@gfps.org direkt in Verbindung setzen, um eine Postadresse zu erfragen.
Auch hier gilt, dass das Gutachten direkt an uns gesendet werden muss. Für Verluste auf dem Postweg oder verspäteten Eingang können wir keine Verantwortung übernehmen.
9. Kann das Gutachten nachgereicht werden?
Leider nein. Damit wir Dich im Falle Deiner Wahl schnellstmöglich immatrikulieren können, ist unser Zeitplan relativ knapp bemessen. Das heißt auch, dass wir für die Auswahl keine Nachfristen akzeptieren können.
10. Ich habe Schwierigkeiten mit dem Erstellen meines Bewerbungsaccounts, was kann ich machen?
Bei technischen Fragen und Problemen, die mit dem Onlinebewerbungsportal zusammenhängen, schicke bitte eine Mail an unser Homepageteam.
11. Kann die Bewerbung auch per Post eingereicht werden?
Nein. Das Bewerbungsverfahren der GFPS erfolgt ausschließlich digital. Alle Dokumente sollten über unser Onlineportal fristgerecht eingereicht werden.
12. Kann ich Unterlagen nachreichen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die fristgerecht und vollständig eingehen.
13. Wie lange werden meine Bewerbungsunterlagen aufgehoben?
Deine Bewerbungsunterlagen werden bis zum Ende des Semesters, für das Du Dich beworben hast, gespeichert. Danach werden sie automatisch gelöscht bzw. vernichtet.
14. Ich habe mich bereits früher beworben, aber kein Stipendium erhalten. Kann ich mich erneut bewerben?
Ja. Wir schließen niemanden von einer erneuten Bewerbung aus. Jedoch musst Du Dich komplett neu bewerben.
1. Wie werden die Stipendien vergeben?
Aus den fristgerecht und vollständig eingereichten Bewerbungen werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die zum persönlichen Gespräch eingeladen werden. Der Termin für dieses Auswahlgespräch wird vorher rechtzeitig bekannt gegeben. Alle anderen KandidatInnen bekommen in angemessener Zeit eine schriftliche Absage. Wir können leider keine Angabe über die Gründe für eine Absage oder eine Einladung machen.
2. Wer wählt die Stipendien aus?
Die Auswahlkommission setzt sich aus Mitgliedern von GFPS e.V. und ihrer Partnervereine sowie MitarbeiterInnen der uns fördernden Stiftungen sowie Hochschullehrenden zusammen.
3. Was erwartet mich beim Auswahlgespräch?
Das Auswahlgespräch bietet der Auswahlkommission die Möglichkeit zur persönlichen Einschätzung von Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir hier keine detaillierten Angaben dazu machen können.
4. Wie erfahre ich, ob ich das Stipendium bekomme?
Gewöhnlich bekommst Du in Wochenfrist nach dem Auswahlgespräch von uns eine schriftliche Benachrichtigung. Über das Nachrückerverfahren kann sich jedoch Dein positiver Bescheid auch noch um einige Wochen verzögern.
1. Was muss ich übersetzen?
Bitte sende uns Deine Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben etc.) in deutscher Sprache zu. Dein Studienbuch musst Du nicht übersetzen.
2. Ich studiere bereits in Deutschland, habe aber die belarussische Staatsangehörigkeit. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Nein. Unser Ziel ist, möglichst vielen Studierenden aus Belarus die Möglichkeit zu geben, für ein Semester in Deutschland zu studieren. Sofern Du bereits eine gewisse Zeit in Deutschland verbracht hast oder hier sogar studierst, können wir Dich nicht mit einem Stipendium fördern. Du kannst trotzdem gerne an allen Veranstaltungen von GFPS teilnehmen oder Kontakt zu der Stadtgruppe an Deiner Universität aufnehmen.
3. Ich studiere an der Europäischen Humanistischen Universität (EHU) in Vilnius. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Gerne. Wir vergeben Stipendien auch an EHU-Studierende.
4. Ich befinde mich in Belarus im fünften Studienjahr und möchte anschließend in Deutschland einen Master/Doktor machen. Kann ich mich um ein GFPS-Stipendium bewerben?
Nein, leider nicht. Wir fördern Studierende, die zur Zeit der Förderung in Deutschland an einer belarussischen Hochschule oder der EHU in Vilnius eingeschrieben sind. Deine Bewerbung musst Du spätestens ein Semester vor dem Studienabschluss einreichen.
5. Ich studiere im letzten Semester und möchte anschließend in Belarus bzw. an der EHU den Magister/Master machen. Kann ich im Aufbaustudium gefördert werden?
Ja. Zum Antritt der Förderung musst Du einen Nachweis über die Immatrikulation an einer belarussischen Hochschule oder der EHU einreichen.
1. Studienstipendien
Die polnischen und tschechischen StipendiatInnen für Studiensemester in Deutschland werden von unseren Partnervereinen in Polen und Tschechien ausgewählt. Um also ein Stipendium der GFPS e.V. in Deutschland erhalten zu können, wende Dich bitte an unseren Partnerverein in Deinem Land.
2. Praktikumsstipendien
Ob wir Praktikumsstipendien in Deutschland anbieten können, hängt von den Firmen ab, mit denen wir zusammenarbeiten. Bitte wende Dich dazu an unseren Partnerverein in Deinem Land, dieser nimmt für uns die Auswahl vor.
Wenn Deine Fragen noch nicht alle beantwortet werden konnten, dann wende Dich bei Fragen zu den Stipendien für Polen und Tschechien an unsere Auswahlkommission, bei Fragen zu den Stipendien für Belarussen in Deutschland an unsere Belarus-Auswahlkommission.
Wir freuen uns über Deine Rückmeldung!