GFPS e. V. > Verein > Beitritt > Beitrittserklärung
Ich möchte Mitglied des Vereins GFPS e.V. werden. Die
Satzung des Vereins habe ich
zur Kenntnis genommen. Als Mitgliedsbeitrag setze ich EUR
___________ (*) pro Semester fest. Den angegebenen Betrag
werde ich auf das Konto 333 24 00 bei der Bank für
Sozialwirtschaft BLZ 100 205 00 jeweils zum 1. 4. für
das Sommersemester und zum 1. 10. für das Wintersemester
überweisen.
Name, Vorname (*) |
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Beruf / Studienfach |
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Anschrift (*) |
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Telefon |
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Ort und Datum (*) |
Unterschrift (*) |
(*) Diese Angaben sind Pflichtangaben
Falls Sie eine regelmäßige Abbuchung von Ihrem Konto wünschen, füllen Sie bitte zusätzlich die unten stehende Einzugsermächtigung aus. Durch eine Einzugsermächtigung erleichtern Sie uns die Verwaltungsarbeit erheblich.
Hiermit ermächtige ich die GFPS e. V. widerruflich, vom ___________________________ an jeweils zum 01. 04. und zum 01. 10. eines Kalenderjahres EUR _______________ von meinem Konto Nr. ______________________________ bei ________________________________, BLZ ___________________________, abzubuchen.
Name, Vorname des Kontoinhabers |
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Anschrift |
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Ort und Datum |
Unterschrift |
Nach unserer Satzung erfolgt die Festlegung des Mitgliedsbeitrages nach eigenem Ermessen, jedoch sollte er mindestens 38 EUR (für Studierende, Erwerbslose und Sozialhilfeempfänger 19 EUR) pro Semester betragen. Auch juristische Personen können Mitglied werden. Kleine Verbände (z. B. Pfarrgemeinden) sollten mindestens 72 EUR, große Verbände (z. B. Firmen) 144 EUR zahlen.
Der Austritt ist mindestens einen Monat vor Ablauf des laufenden Semesters schriftlich zu erklären und wird zu Beginn des nächsten Semesters wirksam.
Durch unseren gemeinnützigen Status sind Spenden und Mitgliedsbeiträge von der Steuer absetzbar.
Die ausgefüllte Beitrittserklärung schicken Sie bitte
an:
Lennart Lehmhaus, Händelstraße 25, 45529 Hattingen
Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, Nr. 33 32 400, BLZ 100 205 00
Unsere ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeit steht unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Gesine Schwan und ist vom Finanzamt Freiburg im Breisgau als gemeinnützig anerkannt. Kommentare oder Anregungen? Wir freuen uns über Deinen Beitrag.
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Letzte Änderung: 01.01.2010