Gemeinschaft für studentischen Austausch in Mittel- und Osteuropa (GFPS) e. V.

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Forum: Minderheiten

Minderheiten – was ist das eigentlich?

Abschlußbericht zum Workshop »Der Begriff Minderheit aus juristischer Perspektive« auf dem gemeinsamen Forum zum Thema Minderheiten der Vereine GFPS e.V., GFPS-Polska und Janua in Kraków / Wola Michowa

  • ... und Thomas (mitte), zusammen mit einem der Organisatoren etwas abkühlung suchend: Gregor (rechts).

    ... und Thomas (mitte), zusammen mit einem der Organisatoren etwas abkühlung suchend: Gregor (rechts). 19.08.2001

  • Andere bereiten sich noch vor: Leif ...

    Andere bereiten sich noch vor: Leif ... 19.08.2001

  • Aufgrund technischen K.O. konnte der Chronist nicht an den diversen Veranstaltungen in Kraków teilnehmen – aus diesem Grund möge der Bildbericht mit den ersten Werkstätten in Wola Michowa beginnen. Der Philosophieworkshop zu Martin Buber (geleitet von Jörg).

    Aufgrund technischen K.O. konnte der Chronist nicht an den diversen Veranstaltungen in Kraków teilnehmen – aus diesem Grund möge der Bildbericht mit den ersten Werkstätten in Wola Michowa beginnen. Der Philosophieworkshop zu Martin Buber (geleitet von Jörg). 19.08.2001

  • Benek

    Benek 19.08.2001

  • Teile des Vorstandes bemühen sich derweil, Anjas Rechner den Heinał zu entlocken oder aber die Adreßkartei auf neuesten Stand zu bringen. Von links: Benek, Aneta, Anja, Areta, Dorota.

    Teile des Vorstandes bemühen sich derweil, Anjas Rechner den Heinał zu entlocken oder aber die Adreßkartei auf neuesten Stand zu bringen. Von links: Benek, Aneta, Anja, Areta, Dorota. 19.08.2001

  • ... und Anja, Vorsitzende des deutschen Vorstands.

    ... und Anja, Vorsitzende des deutschen Vorstands. 20.08.2001

  • Workshop von Leif zum Thema Antisemitismus ...

    Workshop von Leif zum Thema Antisemitismus ... 20.08.2001

  • Workshop des Chronisten zum Thema »Definition der Minderheit« an einem behelfsmäßigen Flipchart.

    Workshop des Chronisten zum Thema »Definition der Minderheit« an einem behelfsmäßigen Flipchart. 21.08.2001

  • ... wo zwei polnische, ein ukrainisches, zwei slowakische und sogar ein ungarisches Mobilfunknetz zu erreichen sind (in Wola Michowa sind wir – was für eine Ruhe! – von diesen Auswüchsen der _Zivilisation_ verschont).

    ... wo zwei polnische, ein ukrainisches, zwei slowakische und sogar ein ungarisches Mobilfunknetz zu erreichen sind (in Wola Michowa sind wir – was für eine Ruhe! – von diesen Auswüchsen der _Zivilisation_ verschont). 22.08.2001

  • Im physikalischen Test bewiesen: Die Staumauer hat eine lichte Höhe von 188 m. Wir opferten dafür 2,17 Zł, diverse Steine und ein Feuerzeug, um hinterher an einer kleinen Tafel zu erfahren, daß die Staumauer bei Solina doch nur 80 m hoch ist Man beachte den Hubschrauberlandeplatz unter (!) den Hochspannungskabeln.

    Im physikalischen Test bewiesen: Die Staumauer hat eine lichte Höhe von 188 m. Wir opferten dafür 2,17 Zł, diverse Steine und ein Feuerzeug, um hinterher an einer kleinen Tafel zu erfahren, daß die Staumauer bei Solina doch nur 80 m hoch ist Man beachte den Hubschrauberlandeplatz unter (!) den Hochspannungskabeln. 22.08.2001

  • Mittwoch ist Pausentag: Wanderung über die Połonia Caryńska mit Rast auf 1297m Höhe ...

    Mittwoch ist Pausentag: Wanderung über die Połonia Caryńska mit Rast auf 1297m Höhe ... 22.08.2001

  • ... und sichtlicher Freude beim Anschneiden.

    ... und sichtlicher Freude beim Anschneiden. 22.08.2001

  • Abends: Baran mit dem Geburtstagskind Dorota ...

    Abends: Baran mit dem Geburtstagskind Dorota ... 22.08.2001

  • ... bis zum Grenzschild. Zu etwaigen Grenzzwischenfällen in nicht allzuweiter Ferne (gell, Holger?) schweigen wir sicherheitshalber.

    ... bis zum Grenzschild. Zu etwaigen Grenzzwischenfällen in nicht allzuweiter Ferne (gell, Holger?) schweigen wir sicherheitshalber. 24.08.2001

  • ... über Balnica »Główna« ...

    ... über Balnica »Główna« ... 24.08.2001

  • Am letzten Tag: Wanderung zu einer kleinen orthodoxen Kapelle, die seit diesem Jahr wieder aufgebaut wird.

    Am letzten Tag: Wanderung zu einer kleinen orthodoxen Kapelle, die seit diesem Jahr wieder aufgebaut wird. 24.08.2001

  • Ein kleiner unbeugsamer Trupp wandert danach noch weiter über die Schmalspurbahn (zwei Züge täglich!) nach Balnica an die polnisch-slowakische Grenze ...

    Ein kleiner unbeugsamer Trupp wandert danach noch weiter über die Schmalspurbahn (zwei Züge täglich!) nach Balnica an die polnisch-slowakische Grenze ... 24.08.2001

  • Ohne Kommentar: Der Rückweg in die Abendsonne ...

    Ohne Kommentar: Der Rückweg in die Abendsonne ... 24.08.2001

  • ... und Versuche, eben diese Eindrücke aufzufangen.

    ... und Versuche, eben diese Eindrücke aufzufangen. 24.08.2001

  • Der Morgen der Abreise beeindruckt noch einmal mit Nebel.

    Der Morgen der Abreise beeindruckt noch einmal mit Nebel. 25.08.2001

  • Die Brücke zu unserem Hotel, die wir auf dem Weg von der »Kneipe« zurück in der absoluten Finsternis manchmal nur schwer fanden.

    Die Brücke zu unserem Hotel, die wir auf dem Weg von der »Kneipe« zurück in der absoluten Finsternis manchmal nur schwer fanden. 25.08.2001

  • Probleme der dritten Art: Die Frisbeescheibe landete zur Abwechslung auf dem Bus.

    Probleme der dritten Art: Die Frisbeescheibe landete zur Abwechslung auf dem Bus. 25.08.2001

  • Warten auf die Frisbee (und den Bus): Thomas und Klaus.

**Aufenthalt**: Gastgeber für dieses Forum war die »[Latarnia Wagabundy](http://www.latarnia.pl/)« (Name Programm?) in der Ortschaft Wola Michowa, die sich an der Bieszaden-Rundstraße befindet. Absolut schwarze Nächte mit entsprechendem Sternenhimmel konnten denjenigen entschädigen, der vielleicht etwas mehr als eine Kneipe erwartet hatte ...

    Warten auf die Frisbee (und den Bus): Thomas und Klaus. **Aufenthalt**: Gastgeber für dieses Forum war die »[Latarnia Wagabundy](http://www.latarnia.pl/)« (Name Programm?) in der Ortschaft Wola Michowa, die sich an der Bieszaden-Rundstraße befindet. Absolut schwarze Nächte mit entsprechendem Sternenhimmel konnten denjenigen entschädigen, der vielleicht etwas mehr als eine Kneipe erwartet hatte ... 25.08.2001

 

Ziel der Werkstatt war es, den Begriff der Minderheit zu definieren. Dabei ging es nicht unmittelbar darum, unbedingt »mit juristischen Augen« eine juristische Definition zu finden, als vielmehr darum, für uns selber zu erkennen, was wir eigentlich als »Minderheit« ansehen. In einem zweiten Schritt sollte dann der von uns gefundene Begriff mit dem im Völkerrecht zur Zeit allgemein verwendeten1 verglichen werden. Um den Minderheitenbegriff (oder zumindest einzelne Bestandteile) der einzelnen Teilnehmer möglichst unverfälscht am Anfang einzufangen, wurden die Teilnehmer gebeten, ihre eigene Definition oder zumindest Bestandteile dieser auf Karteikarten niederzuschreiben. Ebenso verfuhren wir – in Abgrenzung dazu – mit dem Begriff des »Gegenteils der Minderheit«. Diese Karteikarten klebten wir dann an eine Plakatwand und gingen sie einzeln durch.

Dabei zeigte sich, daß die meisten Teilnehmer »ihre« Minderheit aus subjektiven wie objektiven Begriffen zusammensetzten. Subjektive Bestandteile waren dabei meistens Formen wie »Selbsterkennung«, »Fühlen des Anderssein«, oder »Erkennen der eigenen Minderzahl«; objektive Begriffe waren häufig »Unterzahl« oder aber auch »Unterdrückung durch die Mehrheit«. In einer Gegenprobe versuchten wir, das Gegenteil zu finden, was sich meistens im Begriff der »Mehrheit« erschöpfte – wir wurden uns dabei aber bewußt, daß diese Frage noch schwieriger zu definieren sein wird als der Begriff der Minderheit. Sie sollte im folgenden auch nicht wesentlicher Bestandteil unserer Betrachtungen sein.

Wir versuchten daraufhin, die gefundenen Merkmale einzeln zu betrachten und darauf zu untersuchen, ob sie zu einem »gemeinsamen« Minderheitenbegriff passen können. Ein ganz erheblicher Streitpunkt dabei war, ob alleine subjektive oder objektive Kriterien ausreichen können, eine »Minderheit« zu definieren. In kurzen Rollenspielen (zwei Personen mit gleicher, seltener Blutgruppe betrachten sich als Minderheit allein ob dieses objektiven Merkmales; zwei Personen fühlen sich als Minderheit, ohne irgendeine Aussage, warum) untersuchten wir dieses Phänomen und stellten fest, daß wohl auch wir beide Bestandteile für unseren Begriff benötigen.

Daraus entwickelte sich die nächste Frage, wozu und mit welcher Zielrichtung wir den Begriff überhaupt benötigen. Geklärt werden mußte, ob unser Begriff vom Ziel her (z. B. Minderheitenschutz) definiert werden solle oder ob es für uns selber wichtiger ist, einen allgemeinen Begriff zu finden, der darauf zielte, alleine eine Gruppe (Gruppe – ab welcher Größe?) von Menschen sprachlich (und rechtlich) zu erfassen. Charakteristisch war dabei die Aussage eines Teilnehmers, dem auffiel, daß »unser« Begriff, sollte er neutral sein, so allgemein definiert sein müsse, daß er letztlich also auch dazu dienen könnte, eine Minderheit über diesen Begriff zu diskriminieren. Genau auf diesen Punkt kam es mir an, daß man versucht, eine völlig wertneutrale Definition für eine tatsächliche Erscheinung zu finden (im Bewußtsein, daß eine völlige Wertneutralität niemals möglich sein wird, da jeder aufgenommene Bestandteil in eine Definition eine gewisse Wertung ausdrückt).

Ich habe als Workshopleiter dabei versucht, mich aus der aktiven Diskussion etwas zurückzuhalten, mir ging es mehr darum, mit gezielten Fragen die Gedanken der Teilnehmer genau zu erfassen, ohne – wenn das überhaupt möglich ist – dabei meinen eigenen, durch meine juristische Ausbildung geprägten Begriff durchscheinen zu lassen.

Der von uns gemeinsam gefundene Kompromiß lautete dann in etwa:

»Eine Minderheit, das ist:

  • eine kleinere Zahl von Personen in einem Gemeinwesen, nicht in der Mehrheit
  • die sich durch bestimmte Kriterien von der Mehrheit absetzt (ethnisch, religiös, sprachlich)
  • und die sich als solche erkennt.«

Damit lagen wir – nach ca. drei Stunden teilweise bitterster Diskussion – relativ nah an dem im Völkerrecht zur Zeit allgemein anerkannten Begriff. Der größte Unterschied war, daß wir es nicht für erforderlich hielten, daß die Angehörigen der Minderheit auch Angehörige des jeweiligen Staates sein mußten – aber damit befanden wir uns mitten in der Diskussion, die über Minderheiten auch von den Völkerrechtlern geführt wird.

Für den Nachmittag standen dann noch zwei Fragen auf dem Programm:

Zunächsten befaßten wir uns mit der Frage, wie in einem Gemeinwesen / Staat mit Minderheiten umzugehen ist. Die zunächst leicht ketzerisch anmutende Frage, ob es nötig sei, Minderheiten zu schützen oder sogar zu fördern, beleuchteten wir unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Grundrechte, z. B. deklariert in Art. 3 I GG. Ausgangspunkt dabei war die Frage, ob nicht ein allgemeiner Gleichheitssatz einem »Gebot des staatlichen Minderheitenschutzes« widerspreche. Uns wurde aber schnell klar, daß die »Gleichheit« nicht unbedingt dem »Minderheitenschutz« widersprechen muß, wenn der Staat der Minderheit »nur« gleiche Chancen einräumt. Daß dieses »Einräumen gleicher Chancen« – zumindest bei Minderheiten, die sich über eine andere Sprache definieren – mit einer gewissen Förderung zusammenfallen muß (z. B. zweisprachige Ausbildung für gleiche Arbeitsplatzchancen), sahen wir nicht als Widerspruch an, da es auf andere Weise kaum möglich sein wird, gleiche Chancen herzustellen.

Dazu im Gegensatz sprachen wir kurz die Frage an, ob es nicht sinnvoller sei, z. B. die Sprache einer Minderheit »auslaufen« zu lassen, damit die Minderheit keine schlechteren Chancen habe und eine zweisprachige Förderung sich erübrige (ein Argument, mit dem zu Zeiten des Bismarck'schen Kulturkampfes die Unterdrückung der polnischen Sprache in Schulen z. B. im Raum Poznan gerechtfertigt wurde). Für uns sprach ziemlich schnell gegen eine solches Vorgehen der Begriff der Menschenwürde, der auch das Recht des Einzelnen impliziere, seine Sprache als Zeichen seiner Kultur zu sprechen und vor allem auch seine Kinder in seiner Sprache zu erziehen.

Zuletzt befaßten wir uns noch mit den Verfassungen und einzelnen Minderheiten in den Staaten der drei teilnehmenden Ländervertreter. Als Textlektüre nutzten wir dabei die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes, die Grundrechte der tschechischen wie der polnischen Verfassung. Zusätzlich lasen wir den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft von 1991 sowie als weiteres Beispiel die brandenburgische Verfassung, die in Art. 25 die Rechte der Sorben besonders regelt und das brandenburgische Sorben(Wenden)- Gesetz. Diese untersuchten wir auf einzelne Bestimmungen im Hinblick auf Minderheiten. Dabei fiel uns auf, daß zwar die polnische wie die tschechische Verfassung den Umgang mit Minderheiten regeln, nicht aber das Grundgesetz. Dies ließ sich im Hinblick auf das Alter des Grundgesetzes klären, auch wenn für uns letztlich fraglich blieb, warum dem Vorschlag der sog. »Gemeinsamen Verfassungskommission«, den Minderheitenschutz ausdrücklich in das GG aufzunehmen, 1993 nicht gefolgt wurde. Uns war aber klar, daß jedenfalls andere Bestimmungen in den Grundrechten diesen Schutz sichern, ohne daß er explizit erwähnt werden muß.

Nachzutragen bleibt, daß es auch uns leider nicht gelungen ist, die drei Sprachen der Teilnehmer gleichberechtigt zu behandeln. Dies wurde zwar zum großen Teil durch die sehr guten Deutschkenntnisse der tschechischen und polnischen Teilnehmer kompensiert, allerdings ist es immer schwerer, einer Diskussion zu folgen, die in einer Fremdsprache geführt wird. Dies zeigte sich besonders am Schluß, als wir die Texte in den jeweiligen Originalsprachen lasen und besprechen konnten. Es fällt auf, daß vor allem den deutschen Teilnehmer in den Werkstätten nicht immer bewußt ist, daß andere, auch wenn sie gut deutsch sprechen, es mit einer Fremdsprache zu tun haben. Andererseits mußte ich auch feststellen, daß es gelegentlich als diskriminierend angesehen wurde, wenn ich nachgefragt habe, ob eine z. B. besonders hitzige / schnelle Diskussion von allen verstanden wurde.

Berlin, im August 2001


  1. Der Begriff der UN-Sub-Commission on Discrimination and Minorities lautet: »Eine gegenüber der Mehrheitsbevölkerung in einem Staat zahlenmäßig schwächere und nicht dominierende Gruppe von Staatsangehörigen, die sich in ihrem ethnischen, religiösen oder sprachlichen Eigenschaften von der übrigen Bevölkerung dieses Staates unterscheiden und die – wenn auch nur stillschweigend – eine gemeinschaftliche Gesinnung zeigen, die auf Erhaltung ihrer kulturellen Identität, Traditionen oder Sprache gerichtet ist« (in der englischen Urfassung, "»A group numerically smaller than the rest of the population of a State, in a non-dominant position, whose members – being citizen of the State – possess ethnic, religious or linguistic characteristics, differing from those of the other members of the population and show, if only implicitly, a sense of solidarity directed towards preserving their culture, traditions or language.«"). Der Begriff ist abgedruckt in RICJ [The Review International Commission of Jurists] 1984, S. 38 ↩︎

Thomas Habbe


Trinationales Forum 2001

Das trinationale Forum 2001 zum Thema »Minderheiten« fand statt in Kraków und Wola Michowa (Bieszczady/Polen, südlich von Sanok) vom 18. bis 25.08.2001.

Aus der Ausschreibung:

Unter dem Sammelbegriff »Minderheiten« versteht man eine Bevölkerungsgruppe, die sich durch bestimmte personale Merkmale von der Mehrheit abhebt. In allen drei Ländern (Tschechien, Deutschland und Polen) finden wir solche Minderheiten vor. Die Geschichte hat uns gezeigt, daß sich bestimmte Mechanismen im Verhältnis zwischen »Mehrheit« und »Minderheit« immer wieder wiederholen und oft tragische Konsequenzen zur Folge haben.

Viele Schwierigkeiten im Umgang mit »dem Anderen« (E. Lévinas) entstehen aus Mißverständnissen, Vorurteilen und gegenseitiger Unkenntnis. Das Forum 2001 will den Begriff »Minderheiten« ganz bewußt nicht auf seinen ethnischen Aspekt reduzieren. Es soll vielmehr ein breites Spektrum über wirtschaftliche (z.B. Arbeitslose), religiöse (z.B. Juden), geschlechtliche (z.B. Homosexuelle) und andere Minderheiten abgedeckt werden, das es erlaubt, Brennpunkte der öffentlichen Diskussion aufzunehmen und auf ihren Gehalt hin zu überprüfen. Es geht uns darum aufzuzeigen, daß es sich bei der Minderheitenproblematik nicht um einen Teufelskreis handelt, sondern daß es möglich ist, aufeinander zuzugehen und von einander zu lernen.

Die »Minderheitenproblematik« wird zunächst oft als »innere Angelegenheit« eines Staates betrachtet. Dies hat machtpolitische wie auch subtil-psycholgische Hintergründe. Deshalb erwarten wir eine sehr engagierte Diskussion, bei der herkömmliche Höflichkeitsfloskeln und Plattitüden wegfallen können. Das ist gut so, weil nur so ein echtes Kennenlernen anderer Mentalitäten stattfinden kann. Wir sind deshalb der Überzeugung, daß der trinationale Diskurs nicht nur die Wahrnehmung anderer Bevölkerungsgruppen innerhalb der beteiligten Länder, sondern gerade auch über die Grenzen hinweg zwischen den TeilnehmerInnen aus Tschechien, Polen und Deutschland verbessern wird.

In einem vereinten Europa der offenen Grenzen werden Begriffe wie »Europa« und »Europäer« integrative Elemente. Auf dieser Plattform aber tummeln sich viele unterschiedliche Gruppen. Das Forum 2001 soll ein Beitrag zur friedlichen Koexistenz dieser Gruppen sein. Es ist kein Zufall, daß das Seminar in den Bieszczady (Südostpoeln) stattfinden soll. Im historischen Galizien sind sowohl das friedliche Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen als auch die brutalen Ergebnisse rücksichtsloser Ideologie greifbar. Davon erwarten wir uns wichtige Impulse für das Seminar.

Das Forum 2001 wird in Kraków beginnen. Den TeilnehmerInnen soll anhand der jüdischen Geschichte der Stadt (mit Stadtführung, jüdischer Kleinkunst etc.) der Einstieg in die Thematik erleichtert werden. Wir planen eine Kooperation dem mit jüdischen Zentrum in Kazimierz, um in die die aktuelle polnisch-jüdische Debatte in Polen einzuführen. Der Hauptteil des Forums aber wird in einem Ort 50km südlich von Sanok in den Bieszczaden im Südostzipfel Polens statfinden. Jeder Programmtag wird unter ein bestimmtes Leitmotiv gestellt. Die Teilnehmenden haben dann die Möglichkeit, einen von sechs unterschiedlichen Workshops auszuwählen. Jeder Workshop wird am Ende des Tages abgeschlossen und faßt seine Ergebnisse für alle einsehbar zusammen. Die Teilnehmenden sind nicht an einen Workshop gebunden, sondern können sich täglich »ihr« Thema neu auswählen.

Der erste Tag soll einen humanwissenschaftlichen Zugang bieten. Ein Workshop könnte beispielsweise versuchen, soziologische Thesen zur Thematik zu erörtern, z.B. jene von Adam Schaff. In einem philosophischen Workshop könnte man nach »Humanethik im 20. Jahrhundert« über Albert Camus, Emmanuel Lévinas bis Jürgen Habermas suchen. Ein theologischer Workshop könnte Positionen bspw. der Katholischen Kirche erforschen: »Die Pastoralkonstitution »Gaudium et spes« des II. Vatikanischen Konzils«. Ein Psycholgie-Workshop könnte sich der Problematik widmen: »Vorurteile und Identitätsbildung – Gibt es einen Zusammenhang?«.

Nach solchen einführenden Betrachtungen wollen wir an den kommenden Tagen konkrete Sponnungsfelder in den einzelnen Ländern bearbeiten, z.B. »Einwanderungsgesetzbung in Deutschland«, »Die Mauer von Ustí – zum Verhältnis zwischen Tschechen und Sinti und Roma« oder »Antisemitismus im polnischen Wahlkampf«.